Wer den Leitgedanken des Gründerpaares teilen möchte, ist herzlich willkommen! Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Reinhard & Sonja Ernst-Stiftung zu unterstützen. Das Stiftungsrecht eröffnet zwei Wege: Spenden und Zustiften. Zudem kann die Stiftung Zuwendungen in unterschiedlichen Formen annehmen.

Barvermögen




Immobilien


 

Spenden und Zustiften

Im Stiftungsrecht wird unterschieden zwischen Spenden und Zustiftungen:

Spenden erhöhen nicht das Stiftungsvermögen, sondern müssen in vollem Umfang und zeitnah für ein Projekt der Stiftung oder einen der anderen Stiftungszwecke verwendet werden.

Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen aus dem die Stiftung ihre Einkünfte bezieht. Nicht jeder Stifter möchte eine eigene Stiftung gründen. Stattdessen bieten sich folgende Möglichkeiten an:

Der Betrag Ihrer Zustiftung wird mit dem Stiftungsvermögen verschmolzen, oder die zugestiftete Summe wird separat angelegt und die Erträge fließen einem in der Stiftung genannten Projekt oder Stiftungszweck zu.

Eingebrachte Immobilien erhöhen das Stiftungsvermögen und generieren somit langfristig Erträge, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks beitragen.

Eingebrachte Unternehmenswerte (Beteiligungen, Anteile etc.) tragen langfristig zur Stabilisierung des Stiftungsvermögens bei. Erträge an Beteiligungen tragen  zur Erfüllung des Stiftungszwecks und somit zu neuen Projekten bei.


»Als Spender oder Zustifter haben Sie die Möglichkeit, die Stiftung und ihre Projekte zu unterstützen. Sie können mitbestimmen, was mit Ihrer Zuwendung geschehen soll. Wir beraten Sie gerne persönlich.«

Oliver Ickstadt

 

 

 

Beteiligung



Unternehmensbeteiligung

 

Steuerliche Vorteile 

Der Spender erhält von der Stiftung eine Zuwendungsbestätigung. Es dürfen derzeit Spendenbeträge in Höhe von bis zu 20 % seines Einkommens steuerlich geltend machen.

Der Zustifter kann (bei einem Ehepaar pro Person) bis zu 1 Million Euro Zustiftungskapital auf einmal oder verteilt auf bis zu 10 Jahre steuerwirksam geltend machen. Sie sollten auf jeden Fall, bevor Sie eine Entscheidung treffen, Ihren Steuerberater konsultieren. Die genannten steuerlichen Möglichkeiten können sich ändern. Wir sind gerne bereit, entsprechende Kontakte zu Steuerberatern herzustellen.


»Sie ermöglichen wirksame Hilfe, Freude und ein Stück Lebensglück. Setzen Sie mit uns ein Zeichen!«

Oliver Ickstadt

 

Mit beiden Varianten haben Sie die Möglichkeit, die Stiftung und ihre Projekte zu unterstützen. Sie können mitbestimmen, was mit Ihren Spenden und Zustiftungen geschehen soll. Wenn Sie Fragen haben – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Viele Menschen unterstützen zu Lebzeiten die Reinhard & Sonja Ernst-Stiftung. Einige sorgen über ihr Lebensende hinaus dafür, gemeinnützig wirken zu können, indem sie unsere Stiftung in ihrem Testament berücksichtigen. Wir stellen gerne Kontakte zu kompetenten Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern her. 


»Manche stiften, weil sie sich selbst in ihrem Leben gewünscht hätten, Unterstützung zu erfahren. Manche, weil sie aufgrund der ihnen zuteilgewordenen Hilfe sehr dankbar sind.«

Reinhard Ernst

 



 



Erbschaften




Wertpapiere

 

Möglichkeiten und Nutzen 

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie die Reinhard & Sonja Ernst-Stiftung in Ihrem Testament als Erben einsetzen, so dass Ihre letztwillige Zuwendung das Stiftungskapital unterstützt und einen weiteren Beitrag zur Unterstützung unserer/Ihrer Projekte leistet.

Sie selbst entscheiden, in welchem Umfang Sie die Stiftung und ihre Projekte unterstützen möchten. Sie selbst legen fest, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll bzw. welche Projekte gemäß der Satzung realisiert werden sollen.

Wir sind gerne bereit, entsprechende Kontakte zu Steuerberatern bzw. Notaren herzustellen, die Sie ausführlich und kompetent beraten bzw. Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments unterstützen können. Bitte sprechen Sie uns an.

Die Motivation der Spender bzw. Zustifter ist sehr unterschiedlich: Viele Menschen sind einfach überzeugt von dem, was unsere Stiftung tut, und möchten ihren Teil dazu beitragen. Sie möchten zu Lebzeiten bzw. auch nach ihrem Ableben die Gewissheit haben, dass mit ihren Mitteln Gutes getan wird. Manche stiften, weil sie sich selbst in ihrem Leben gewünscht hätten, Unterstützung zu erfahren. Manche, weil sie aufgrund der ihnen zuteilgewordenen Hilfe sehr dankbar sind. Einige wollen über ihr eigenes Leben hinaus mit einer testamentarischen Begünstigung helfen. Für andere wiederum sind die steuerlichen Vorteile interessant. Zustiftungen und Spenden haben also ganz unterschiedliche Hintergründe. Aber Helfen und „Zukunft schenken“ ist allen Spenden und Zustiftungen gemein.